Gesetzliche / rechtliche Betreuungen
mögliche Aufgabenkreise sind:
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Entscheidung über die Unterbringung
- Wohnungsangelegenheiten
- Geltendmachung von Ansprüchen gegen Dritte
Es können einzelne oder alle Aufgabenkreise dem gesetzlichen Betreuer übertragen werden. Auch zeitlich begrenzt.
Die gesetzliche Betreuung wird grundsätzlich durch das Amtsgericht bestellt. Ich arbeite zur Zeit für das Amtsgericht Freiburg und die Betreuungsbehörde Freiburg Stadt.
Eine Betreuung für eine Person kann von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch der/die Betroffene selbst kann sich ans Amtgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.
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Management auf Zeit
Der berufliche Betreuer hat den Betreuten nur zu vertreten, also Entscheidungen im Grundsatz so zu treffen, wie sie der geschäftsfähige Betreute selbst getroffen hätte. Es gibt keine "Entmündigung" mehr. Ich arbeite daher konsequent klientenzentriert und kommuniziere offen, zeitnah und transparent mit dem Betreuten und Angehörigen. Das Wohl und die Wünsche des Klienten stehen im Mittelpunkt. Ich sehe mich als Vermittlerin und Organisatorin von weitergehenden Hilfen, so dass selbstbestimmtes Leben weitesgehend möglich bleibt.
Wenn möglich, beziehe ich Angehörige in das System konsequent ein.
Wie der Berufsverband der Berufsbetreuer/innen in einem Flyer beschreibt, sehen wir uns als "ManagerInnen auf Zeit" für unsere Klienten.
Weitere Informationen finden Sie z.B. auf der Seite unseres Berufsverbandes BDB : www.bdb.de